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Das Berufsbild der
Tierheilpraktiker (THP)
1931 wurde erstmals die heute gültige Berufsbezeichnung Tierheilpraktiker (THP) bekannt gemacht.
Die Berufsbezeichnung "Tierheilpraktiker" ist allerdings bis heute nicht geschützt
Der Mensch hat aber seiner Tiere von Beginn an gepflegt und selber zu behandeln versucht und zwar mit der Naturmedizin.
Der Tierheilpraktiker sieht sich in dieser Tradition verankert und wendet traditionell die Naturheilverfahren an. In der Heutigen Zeit mit Erkenntnissen moderner
Diagnoseverfahren und Errungenschaften.
Bei den Tieren unterliegt keine Erlaubnisvorbehalt um die Ausübung der Heilkunde an ihnen auszuüben. Sie darf somit ohne behördliche Genehmigung von jedem ausgeübt
werden, soeit er sich im gesetzlichen erlaubten Rahmen bewegt.
Gesetzliche Vorschriften
Tierschutzgesetz, Arzneimittelgesetz (AMG) und Tierseuchengesetz engen die Tätigkeit des Tierheilpraktikers ein.
Tierschutzgesetz
Grundsätzlich gilt: "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen" (§ 1 TierSchG).
Tierseuchengesetz Überwachung des Betriebes des Tierheilpraktikers aufgrund des § 73 statt. Der
Tierheilpraktiker unterliegt nach § 16 Abs. 2 zur Auskunftspflicht
Arzneimittelgesetz
Falls der Tierheilpraktiker beabsichtigt, freiverkäufliche Arzneimittel abzugeben, muß er den Sachkundenachweis nach § 50 des AMG vorlegen.
Aufgaben und Tätigkeitsbereiche
Das Anregen und Unterstützen des Selbstheilungskräfte des erkrankten Tieres ist das Ziel und die Tätigkeit der Tierheilpraktiker/innen. Es soll die natürliche
Ordnung und Funktionstüchtigkeit wieder hergestellt werden. Leiden sollen gelindert werden. Krankheiten vorgebeugt werden.
Berufliche Aussichten
Die naturheilkundlichen Behandlungsmethoden sind immer mehr gefragt. Daher wollen auch immer mehr Tierhalter ihre Hunde, Katzen, Pferde natürlich behandlen lassen.
Vorteile eines Fernstudiums:
- - Sie können bequem von Zuhause lernen und
- - Ihr Lerntempo selbstbestimmen
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